Die Vergangenheit kann man nicht ändern, sich selbst aber schon, für die Zukunft.

Hans Fallada

Es gibt vier Therapierichtungen, die von den Krankenkassen getragen werden. Dazu zählen:

Psychoanalyse, Tiefenpsychologie, Verhaltenstherapie und die Systemische Therapie. Auch wenn die Herangehensweise an die Behandlung eines Menschen sich nach Therapierichtung unterscheidet, haben alle das gleiche Ziel – einen gesunden und zielführenden Umgang mit Krisen, aus denen Sie gestärkt heraus gehen.

Ein entscheidendes Kriterium für eine Behandlung scheint mir jedoch die Sympathie zwischen Patient und Therapeut zu sein.

Ich habe mich für die Verhaltenstherapie entschieden, denn diese ist schon im Grundsatz offen für andere Therapierichtungen. Denn nicht die Richtung oder Methode hat Recht, sondern das, was dem jeweiligen Menschen hilft. Dabei ist folgendes zu beachten:

Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass wir unser Leben lang lernen. Dabei verstärken angenehme Erfahrungen unserer Verhalten. Bei unangenehmen Erfahrungen schwächen sich Verhaltensweisen ab. Beispielsweise bekommen wir als Kinder ein Eis als Belohnung für eine gute Note oder werden mit einem Verbot (Computerverbot) belegt für eine schlechte Note. Was meinen Sie welches Verhalten oder Streben verstärkt sich?

Je nach Lebensalter und –Situation ändern sich die Belohnungen. Auch Verhalten, was als Kind sinnvoll war, kann im späteren Leben zu Problemen führen. Deshalb überprüfen Sie ganz automatisch immer wieder Ihr Handeln und passen dies an. In den allermeisten Fällen funktioniert das sehr gut.

Doch manchmal wird alles zu viel. Das innere Gleichgewicht gerät ins Schwanken und Sie sind sich unsicher, was Sie eigentlich wollen (Psyche). Vielleicht kommt dann noch ein körperlichen Unwohlsein hinzu – „Das schlägt mir auf den Magen.“ (Körper=Bio). Wenn dann noch die Menschen Ihrer Umgebung, wie Partner, Freunde, Arbeitskollegen mit Unverständnis reagieren, verlieren Sie möglicherweise jeden Halt (Sozial).

Dann könnte der Zeitpunkt richtig sein, sich Hilfe und Unterstützung bei einem Psychotherapeuten zu suchen. Gern möchte ich Sie bei Ihren Weg ein Stück begleiten.

Am oben genannten Beispiel erkennen Sie vielleicht schon, dass es häufig nötig ist, sich alle Ebenen des Lebens anzusehen, in denen Sie sich gerade befinden. Das ist Ihr momentanes Befinden oder auch Psyche genannt, mögliche körperliche Reaktionen wie z.B. Rückenschmerzen und das soziale Umfeld. Was passiert dann in der Therapie?

In der gemeinsamen psychotherapeutischen Arbeit werden schon vorhandene Hilfen und Ressourcen gestärkt. Es wird gemeinsam nach einer für Sie passenden Lösung gesucht. Oft haben Sie schon Ideen, die vielleicht momentan nur „verschüttet“ sind. Es wird an Situationen Ihres täglichen Lebens beispielhaft gearbeitet und an bereits gemeisterten Lebensereignissen angeknüpft. Hierbei kann es hilfreich sein, ein paar Übungen nicht nur in der Praxis, sondern auch im alltäglichen Leben auszuprobieren. Besonders wichtig sind dabei Ihre Wünsche, Ziele und Bedürfnisse.

Die Frage, ob Sie zu einer Psychotherapeutin gehen sollten oder nicht, würde ich mit der Frage vergleichen, ob und wann Sie mit einer körperlichen Beschwerde zum Arzt gehen. Wichtig ist hierbei, wie sehr Sie leiden und ob Sie sich selbst helfen können, oder eine Meinung von einem Arzt oder Psychotherapeuten einholen sollten. Dabei ist die Wahl recht einfach: Wenn Sie Zahnschmerzen haben, gehen Sie zum Zahnarzt, wenn Sie vermuten ein Bein gebrochen zu haben, gehen Sie zum Chirurgen und wenn Sie denken, dass Ihre Stimmung schon eine Weile deutlich schlechter ist, als sonst oder Sie sich nicht mehr auf die Straße trauen vor lauter Angst, dann sollten Sie zum Psychotherapeuten gehen.

Sie können dann 3 mal 50 Minuten Sprechstunde nutzen, um erst einmal zu sehen, ob es sich überhaupt um eine psychische Erkrankung (laut dem ICD-10) handelt.

Danach haben Sie noch 2 bis 4 mal 50 Minuten Probatorik (Probesitzungen), um sich zu entscheiden, ob Sie eine Therapie machen möchten oder ob diese 5 bis 7 Treffen schon ausreichen. Sollten Sie eine Therapie in Erwägung ziehen, ist es notwendig, einmal zum Arzt zu gehen (z.B. Hausarzt). Dieser klärt ab, ob ihre Beschwerden auch noch körperliche Ursachen haben könnten. Der Arzt schreibt dann einen Konsiliarbericht, der für die Beantragung der Therapie gebraucht wird.

Haben Sie sich für eine Therapie entschieden, werden zunächst 12 Therapiestunden beantragt. Diese dürfen Sie ausschöpfen. Sie können jedoch auch schon eher aufhören. Es können bei Bedarf auch noch weitere Stunden beantragt werden.

Gern können auch Familienangehörige mit in Ihre Behandlung einbezogen werden, wenn Sie dies möchten.

(Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter und beinhalten keine Wertung.)